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EFSA MUSS GEHEIM GEHALTENE GLYPHOSAT STUDIEN VERÖFFENTLICHEN

März 07, 2019

Unter anderem klagten vier grüne  Europaparlementarier gegen die Geheimhaltung von Studien zum Krebsrisiko des umstrittenen Unkrautvernichtungsmiitels Glyphosat durch die EU-Lebensmittelbehörde EFSA.  Luxenburger Richter urteilten nun, dass das Interesse der Öffentlichkeit höher einzustufen ist, als die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens und  kam zu dem Urteil, dass die Geheimhaltung der Studien nicht rechtens ist.

Nach langer Diskussion verlängerte die EU 2017 die Zulassung für das kürzlich von der  Internationalen Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuften und somit stark umstrittenen Herbizids Glyphosat. 

Von einer Veröffentlichung der Studien in naher Zukunft ist jedoch nicht auszugehen. Vielmehr ist anzunehmen, dass gegen das Urteil zunächst Wiederspruch eingelegt werden wird und die Studien somit vorerst der Öffentlichkeit unzugänglich belben werden. 

Fest steht, dass Glyphosat die Artenvielfalt an Blühpflanzen (sogenanntes "Unkraut") auf unseren Äckern nahezu komplett verschwinden läßt und somit auf jeden Fall zur Entdiversifizierung in unserer Landschaft beiträgt und damit zwangsläufig auch zur Begrenzung des Nahrungsangebots für nektarsammelnde Insekten.